Allgemeine Geschäftsbedingungen Peak of Performance (Kathrin Reichenbach - Personal Training & Sporttherapie)
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für sämtliche Mitgliedschaftsvereinbarungen von Peak of Performance mit seinen Mitgliedern bindend, es sei denn, es wurde im Einzelfall etwas anderes vereinbart. Mitglieder sind Personen, die aufgrund einer abgeschlossenen Mitgliedschaftsvereinbarung zur Teilnahme an Gruppentrainings oder Personal Trainings berechtigt sind. Beachten Sie bitte, dass die Rechte des Mitglieds aus dieser Vereinbarung nicht übertragbar sind.
2. Nutzungsvereinbarung
Für die Teilnahme am Training bekommt das Mitglied die Buchungssoftware Eversports zur Nutzung bereitgestellt. Darüber kann das Mitglied das vertraglich vereinbarte Kontingent während der Gültigkeit nutzen und reserviert hierzu per App oder online einen Termin. Der Erwerb einer 10er Karte berechtigt zur Teilnahme an 10 Trainingseinheiten bzw. Open Gym Stunden. Die 10er Karte hat eine Gültigkeit von sechs Monaten und setzt eine Teilnahme an fünf Start Ups (Einsteiger Trainings) voraus (Ausnahme: siehe unten: „Teilnahmevoraussetzungen“). Karten sind personengebunden und können nicht übertragen werden. Kostenpflichtige Spezialkurse sind nicht im Leistungsumfang von Laufzeit und Kartenverträgen enthalten und müssen separat erworben werden. Termine für Personal Trainings müssen online gebucht oder persönlich vereinbart und bestätigt werden. Die aktuellen Öffnungszeiten und das Trainingsangebot werden durch den Kursplan auf der Webseite und der Buchungsplattform Eversports angezeigt. Peak of Performance behält sich vor, die Öffnungszeiten sowie das Trainingsangebot entsprechend der Mitgliedernachfrage anzupassen. Weiterhin behält sich Peak of Performance vor, an allen gesetzlichen Feiertagen und an bis zu weiteren 6 Tagen im Jahr wegen Renovierung oder anderen dringenden betrieblichen Erfordernissen zu schließen, ohne dass es das Mitglied berechtigt, seine Leistungen zu kürzen. Die Termine werden den Mitgliedern rechtzeitig im Voraus mitgeteilt. Die Teilnehmeranzahl des Trainingsangebotes ist limitiert, deshalb ist eine vorherige Online Anmeldung für eine Teilnahme Voraussetzung. Die Anmeldung ist verbindlich, kann aber rechtzeitig storniert werden. (siehe unten: „Stornierung“). Aktuelle Buchungsregeln sind bei der Onlinebuchung sichtbar.Nicht gebuchte Termine verfallen am Ende jeder Woche (Sonntag, 24:00 Uhr) und können nicht in den folgenden Wochen übertragen werden. Die Mitgliedschaft ist personengebunden und daher nicht übertragbar, es sei denn, es liegt ein Wechsel des Vertragspartners vor (siehe Abschnitt "Übertragung der Mitgliedschaft"). Jedes Mitglied ist verpflichtet, die jeweils aktuelle Hausordnung auf der Webseite von Peak of Performance einzusehen.
3. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsmöglichkeiten und -bedingungen werden beim Onlinekauf eines Produkts über Eversports angezeigt und vom Nutzer akzeptiert. Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse [auch E-Mail-Adresse], Bankverbindung usw.) Peak of Performance unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die Peak of Performance dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderung der Daten nicht unverzüglich meldet, hat das Mitglied zu tragen.
4. Stornierung
Termine für Gruppentraining können bis zu zwei Stunden vor Beginn des jeweiligen Termins online storniert werden. Morgenkurse müssen mindestens 10 Stunden im Voraus storniert werden. Ein nicht fristgerecht abgesagter Termin wird als gebuchter Termin gewertet und vom Trainingskontingent abgezogen. Ebenso wird ein reservierter Termin, der nicht wahrgenommen wird, vom Trainingskontingent abgezogen. Termine für Personal Training, die nicht wahrgenommen werden oder nicht mindestens 24 Stunden im Voraus storniert werden, werden in Rechnung gestellt.
5. Teilnahmevoraussetzung
Um sicher an allen Trainingsangeboten von Peak of Performance teilnehmen zu können, müssen alle Neumitglieder die fünf angebotenen Peak of Performance Start Ups absolvieren. Ausnahmen gelten für Neumitglieder, die bereits mindestens sechs Monate vergleichbares funktionelles Training in einer anderen Einrichtung absolviert haben. In solchen Fällen können die fünf Start Ups nach persönlicher Rücksprache und Einschätzung der Trainer übersprungen werden. Auch für die Start Ups ist eine Online-Buchung erforderlich.
6. Kündigung
Die Jahres-Membership wird für eine Erstlaufzeit von 12 Monaten abgeschlossen und kann von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Ende der geschlossenen Erstlaufzeit gekündigt werden (siehe Kündigungsbedingungen bei Eversports). Erfolgt keine fristgemäße Kündigung, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und geht in ein unbefristetes Verhältnis über. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt. Die Monats-Membership wird für jeweils einen Monat abgeschlossen, die Kündigung ist jederzeit bis zum aktuellen Laufzeitende möglich (siehe Kündigungsbedingungen bei Eversports).
7. Vorzeitige Beendigung der Mitgliedschaft
Falls Sie Ihren Wohnort mehr als 25 Kilometer von unserer Sportstätte entfernen (Gottlieb-Daimler-Straße 7, 78467 Konstanz), haben Sie die Möglichkeit, Ihre Mitgliedschaft vorzeitig mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende zu beenden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und die Anmeldebestätigung Ihres neuen Wohnorts vorlegen. Beachten Sie, dass wir das Recht behalten, Ihre Mitgliedschaft fristlos zu kündigen, wenn schwerwiegende Verstöße gegen unsere Hausordnung oder der Konsum von unerlaubten Substanzen, insbesondere Doping- und Rauschmitteln, vorliegen.
8. Ruhen der Mitgliedschaft
Sollten Sie aus nachweislichen Gründen wie Krankheit, Schwangerschaft oder vergleichbaren Umständen eine vorübergehende Unterbrechung Ihrer Mitgliedschaft wünschen, können Sie dies im gegenseitigen Einvernehmen tun. Der Antrag auf Ruhezeit muss spätestens eine Woche vor Beginn des ersten ruhenden Monats schriftlich gestellt werden. Die Mitgliedschaft wird für die Dauer der Ruhezeit verlängert, und während dieser Zeit sind Sie von der Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit, können jedoch keine Leistungen von Peak of Performance in Anspruch nehmen. Bitte beachten Sie, dass eine Aussetzung Ihrer Mitgliedschaft aufgrund von Urlaub nicht möglich ist.
9. Übertragung der Mitgliedschaft
Die Übertragung oder der Verkauf Ihrer Mitgliedschaft ist nur nach vorheriger Absprache mit Peak of Performance und ausschließlich an Personen gestattet, die bisher weder Mitglied bei uns waren noch sind. Für die Bearbeitung der Übertragung fällt eine einmalige Gebühr von 40,00 Euro an.
10. Änderung des Mitgliedschaftsmodells
Während der Vertragslaufzeit können Sie Ihr Mitgliedschaftsmodell zum Ende eines Abrechnungsmonats auf ein höheres Modell ändern. In diesem Fall beginnt die Vertragslaufzeit von 12 Monaten erneut. Eine Änderung zu einem niedrigeren Mitgliedschaftsmodell ist nur am Ende der 12-monatigen Vertragslaufzeit mit einer schriftlichen Mitteilung (per E-Mail oder Post) und einer Kündigungsfrist von vier Wochen vor Vertragsende möglich.
11. Preisanpassungen
Peak of Performance behält sich das Recht vor, den Mitgliedsvertrag und somit auch den monatlichen Mitgliedsbeitrag einvernehmlich mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hierzu erhalten Sie mindestens einen Monat im Voraus ein Angebot zur einvernehmlichen Vertragsänderung, zusammen mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Änderungen. Das Angebot gilt als akzeptiert, sofern Sie nicht innerhalb der genannten Frist schriftlich widersprechen. Im Falle eines Widerspruchs behalten wir uns vor, den Mitgliedsvertrag unter Einhaltung des bestehenden Tarifs für die jeweilige Laufzeit zu kündigen. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, und eine Änderung des aktuellen Mehrwertsteuersatzes führt zu entsprechenden Anpassungen der monatlichen Beiträge.
12. Körperliche Anforderungen
Functional Training ist ein hochintensives, leistungsorientiertes Training. Daher empfehlen wir allen Personen, die unsere Leistungen in Anspruch nehmen möchten, vor Beginn des Trainings ihre Sporttauglichkeit von einem Arzt ihrer Wahl überprüfen zu lassen. Personen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie Verletzungen oder Beeinträchtigungen des Bewegungsapparats wird geraten, ihre Sportfähigkeit durch geeignete physiotherapeutische Maßnahmen vor Trainingsbeginn vollständig wiederherzustellen.
13. Haftung
Wir weisen darauf hin, dass Sie für mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Kleidung und Wertsachen, selbst verantwortlich sind. Peak of Performance übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigung dieser Gegenstände, es sei denn, der Verlust resultiert aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens Peak of Performance oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt auch für die Nutzung der von Peak of Performance zur Verfügung gestellten Spinde, die bei Missbrauch seitens des Kunden geöffnet werden können.
14. Datenschutz
Das Mitglied wird darauf hingewiesen, dass Peak of Performance personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und nur zu Inkasso- und Bonitätsprüfungszwecken an Dritte weitergegeben. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle während der Vertragsdurchführung bekanntgewordenen Informationen der anderen Partei vertraulich zu behandeln. Detaillierte Datenschutzbestimmungen sind auf unserer Website (www.peak-ofperformance.de) einsehbar und werden beim Kauf eines Produkts bestätigt.
15. Sonstige Vereinbarungen
Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität und sichern zu, keine Handlungen vorzunehmen, die den Ruf oder das Ansehen der jeweils anderen Partei beeinträchtigen oder schädigen könnten. Die Trainingspläne sind das geistige Eigentum von Kathrin Reichenbach und unterliegen dem Urheberrecht. Jeder Versuch der Vervielfältigung führt zur fristlosen Kündigung.
Im Rahmen der Trainingseinheiten von Kathrin Reichenbach können Videoaufnahmen oder Fotos ("Aufnahmen") gemacht werden, die zu Werbezwecken im Internet oder auf Flyern, Plakaten usw. verwendet werden können. Mit dem Kauf eines Produkts willigt das Mitglied ein, dass solche Fotos und Videoaufnahmen von ihm während des Trainingsbetriebs oder im unmittelbaren Zusammenhang damit angefertigt werden können. Das Mitglied erklärt sich diesbezüglich damit einverstanden, Kathrin Reichenbach unentgeltlich ein ausschließliches, zeitlich und örtlich unbeschränktes Recht zur körperlichen und unkörperlichen Nutzung der Aufnahmen zu übertragen. Das Nutzungsrecht erstreckt sich insbesondere auf gedruckte Formate (z.B. Kataloge, Werbebroschüren, Werbekataloge, Plakate, sonstige Dokumentationen etc.), Datenträger (z.B. DVD, CD-ROM etc.) sowie auf andere neue Medien und das Internet (z.B. Website, digitales Bildarchiv, mobile Medien, soziale Medien etc.). Sollten neue technische Möglichkeiten zur Verwertung von Werbeaufnahmen bekannt werden, räumt das Mitglied Kathrin Reichenbach auch das Recht ein, die Aufnahmen für diese Zwecke zu nutzen. Die Einräumung des Nutzungsrechts umfasst insbesondere das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht, das Ausstellungsrecht (körperliche Verwertungsrechte), das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht, das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung (insbesondere im Internet), das Senderecht, das Recht zur Wiedergabe auf Bild- und Tonträgern sowie das Recht zur Wiedergabe von Funksendungen und öffentlicher Zugänglichmachung (unkörperliche Verwertungsrechte), einschließlich unbekannter Nutzungsarten. Jeglicher Widerspruch gegen diese Vereinbarung muss schriftlich festgehalten und von beiden Parteien unterzeichnet werden.
16. Schlussbestimmungen
Peak of Performance behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Solche Änderungen werden wirksam, wenn Peak of Performance auf die Änderungen hinweist, das Mitglied von den Änderungen Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung schriftlich widerspricht. Im Falle eines Widerspruchs ist Peak of Performance berechtigt, den Mitgliedsvertrag unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum jeweiligen Monatsende zu kündigen. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages sowie der übrigen Bestimmungen unberührt. Als Gerichtsstand wird Konstanz vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gültig ab 09/2023.
Darüber hinaus gelten die AGB von Eversports: https://www.eversports.de/h/terms